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Bundesinnung
 
 

Klarstellung der Bundesinnung zum Thema Fristverlängerung EN 1090-1 und CE-Kennzeichnung

Kurzinformation der Bundesinnung

Derzeit kursieren Aussendungen einiger Institutionen, die am Markt für gehörige Verunsicherung sorgen.

Dazu darf angemerkt werden, dass es in diesen Aussendungen inhaltliche Unschärfen und Widersprüche gibt, die den derzeit bekannten Fakten entgegenstehen. Wir stellen dazu fest:

1.    die CE-Kennzeichnung ist in EN 1090-1 geregelt. Durch die Verlängerung der Koexistenzperiode ist die CE-Kennzeichnung nun erst ab 1. Juli 2014 gefordert.

2.    EN 1090 Teil 2 und 3 enthalten nichts betreffend CE-Kennzeichnung. Diese Normen regeln die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken. Richtig ist, dass diese Ausführungsnormen jetzt schon anzuwenden sind und darin jeweils unter Punkt 7  die „Werkseigene Produktionskontrolle gemäß EN ISO 3834“ gefordert ist. Die An-forderungen dieser Norm sind ein Teil der EN 1090 – Zertifizierung.

3.    Wie in unserem Informationsschreiben schon dargestellt, ist die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle gemäß EN ISO 3834 und den Anforderungen der EN 1090-2, bzw. -3  bereits jetzt Regel der Technik. Es wird dies in den letztgültigen Fassungen der Leistungsbeschreibung Hochbau LG 31 Metalltechnikarbeiten und LG 32 Stahlbauarbeiten gefordert. In der Übergangsfrist kann auch noch das, an sich am Bausektor veraltete Schweißprüfbuch nach ÖNORM M 7812 angewandt werden (siehe dazu die ONR 21090). Um als ausführender Betrieb die gesetzliche Erlaubnis zu erhalten, sein Produkt CE-kennzeichnen und dazu die Konformitätserklärung ausstellen zu dürfen, bedarf es einer „Erstprüfung des Herstellerwerks mit Wiederholungsprüfungen“ durch eine notifizierte Stelle, dessen Erfolg mit dem „EG-Zertifikat“ von der notifizierten Stelle bestätigt wird. Durch dieses Dokument, welches zeitlich begrenzt ist, erhält der Herstellerbetrieb die gesetzliche Erlaubnis zur CE-Kennzeichnung seiner Produkte, wie die Bauprodukterichtlinie dies vorsieht.

Die zuvor beschriebene EN ISO 3834 regelt die Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen und ist Teil dieses Prozesses. Bei guter Vorbereitung des Herstellerbetriebes ist für alles zusammen nur ein Audit erforderlich.

Beitrag vom: 22.02.2012
 

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