Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
1. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
2. Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden,
3. Steuern und Planen von Arbeitsabläufen, Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Anwenden von Qualitätsmanagementsystemen,
4. Ausführung von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards,
5. Beschaffen, Auswählen und Überprüfen von erforderlichen Materialien,
6. Bearbeiten von einschlägigen Werkstoffen von Hand und maschinell,
7. Zusammenbauen und Montieren von Konstruktionen (wie Gebäude- und Hallenkonstruktionen, Portale, Behälter),
8. Aufsuchen von Fehlern und Ausführen von Reparaturen,
9. Behandeln und Schützen von Oberflächen,
10. Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsverlauf und die Arbeitsergebnisse,
11. Beraten von Kunden.
Die gesamte Ausbildungsordnung finden Sie hier.