Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
1. Einrichten des Arbeitsplatzes,
2. Lesen und Anwenden von Technischen Unterlagen,
3. Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden,
4. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Beurteilen der Arbeitsergebnisse, Anwenden der Qualitätsmanagementsysteme,
5. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen und Ausführen der einschlägigen Umweltstandards,
6. Auswählen, Beschaffen und Überprüfen von erforderlichen Materialien,
7. Bearbeiten von einschlägigen Werkstoffen von Hand und maschinell,
8. Anfertigen von Aufbauteilen für Fahrzeuge,
9. Zusammenpassen von Teilen und Aufbau der Konstruktion von Fahrzeugen (wie LKW-Aufbauten und -Anhänger),
10. Lesen und Erstellen von Hydraulik- und Pneumatikschemata,
11. Herstellen und Einbau von Bremsanlagen,
12. Installation und Funktionsprüfung von Elektro- und Elektronikanlagen,
13. Fachgerechte Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle,
14. Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse,
15. Vorbereiten für die Oberflächenbehandlung und den Oberflächenschutz,
16. Beraten von Kunden.
Die gesamte Ausbildungsordnung finden Sie hier.